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Rechtsanwalt Lang ist Ihr IT- und Online-Spezialist rund um das Thema Recht.
Rechtsanwalt Lang berät ferner im allgemeinen Zivilrecht und Vertragsrecht.
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Aufgrund seiner sehr guten englischen Sprachkenntnisse als Deutsch-Amerikaner, berät Rechtsanwalt Lang seine Mandantschaft auch in englischer Sprache und erstellt entsprechende Verträge.
Rechtsanwalt Lang ist aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen befugt die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) zu führen.
Rechtsanwalt Lang absolviert jährlich mindestens jeweils mindestens 15 Fortbildungsstunden im Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht und ist im Besitz der Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltverein (DAV).
Aufgrund der zentralen Lage unserer Kanzlei in Frankfurt am Main beraten und vertreten wir unsere Mandanten bundesweit.
Rechtsanwalt Lang ist Mitglied in den folgenden Organisationen: