Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu sog. Tippfehlerdomains
Der Bundesgerichtshof (I ZR 164/12) hat mit Urteil vom 22. Januar 2014 entschieden, dass Domainnamen, die bewusst in einer fehlerhaften Schreibweise einer bereits registrierten Domain angemeldet sind -sog. Tippfehler Domain-eine unlautere, gezielte Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG darstellen kann.
In dem konkreten Fall ging es um die Domain wetteronline.de.
Diese Rechtsinfo wurde verfasst von Krischan David Lang -Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht-
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